Fuhrparkverwaltung

Unfallverhütung (UVV Fahrzeuge) nach §57 DGUV  - Vorschrift 70

Grüne UVV Plakette nach DGUV 70

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur Unfallverhütung


Warum ist das so?


Der Gesetzgeber möchte Unfallprävention durch Betriebssicherheit erreichen. 


Die alljährliche UVV-Prüfung Ihrer PKW und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5t soll Ihre Mitarbeiter als Fahrer Ihrer Firmenfahrzeuge vor Unfällen schützen.


Somit wird also bei der UVV-Prüfung die Betriebssicherheit Ihrer Fahrzeuge geprüft.

  • Wie ist der Zustand des Fahrzeuges?
  • Sind die technischen Komponenten funktionsfähig?
  • Wir das vorgeschriebene Zubehör im Fahrzeug mitgeführt?

Worin begründet sich die UVV?

Basis der Vorschriften ist das Sozialgesetzbuch/TeilVII.

Hier wird u. A. die soziale Sicherung von Arbeitnehmern und Auszubildenden bei Arbeits- und Wegeunfällen geregelt.


Was passiert bei Verstößen gegen die DGUV 70?

Wenn Sie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entgegen der Prüfung aus §57 handeln, begehen Sie eine Ordnungswiedrigkeit. Ihnen als Geschäftsführer/Inhaber  oder Furhparkleiter droht ein erhebliches Bußgeld.


Termin für UVV machen


Übrigens:

Die UVV-Prüfung können Sie nicht auf die Fahrer Ihrer Fahrzeuge übertragen.

Die Übertragung entbindet Sie nicht von Ihrer Halterpflicht!


-> UVV Formular ansehen

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